Energieausweis (Verbrauch)

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Lieber Energieausweis-Antragsteller. Ab Juli 2008 wurde der Energieausweis Pflicht für den Altbau. Potenzielle Mieter oder Käufer können dann vom Eigentümer einen Energieausweis einfordern, der ihm einen Überblick darüber gibt, wie viel Energie die neuen vier Wände verbrauchen und wo er wie Energie einsparen könnte. Die Kriterien der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geben Aufschluss darüber, ob Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigt.

AushangFür Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutz- verordnung von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Ob Ihr Gebäude diese Anforderungen erfüllt liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Sollten Sie Zweifel haben empfehlen wir die Ausstellung des Energiebedarfsausweises

DATENSCHUTZERKLÄRUNG: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig....

Und so wird der Energieausweis beantragt!

Einfacher geht es nicht ! Füllen Sie das folgende Online - Antragsformular mit Ihren jüngst vorliegenden Verbrauchs- und Gebäudedaten aus, bei Bedarf können Sie ein Foto des Objektes per Email an uns senden. Im Anschluss klicken Sie auf die Schaltfläche “Energieausweis anfordern”. Sie erhalten dann Ihren Energieausweis per Post und per Email.

Preise (Stand 01.01.2011): 1 bis 4 WE* = 39,- € inkl. MwSt. und Versandkosten / ab 5 WE* = 49,- € inkl. MwSt. und Versandkosten + kostenloser Versand als pdf-Datei an Ihre Email ( * = Wohneinheiten oder Anzahl der Wohnungen im Gebäude)

    Online- Antragsformular für Energieausweise (Verbrausausweis) für Wohngebäude gem. EnEV 2009

    (Bitte folgendes Formular zur Beantragung ausfüllen!)

Gebäudegrunddaten

 

 

 

 

 keine Gewerbeflächen vorhanden

 Gewerberäume & Wohnräume werden mit gleicher Technik und gleichen Raumtemperaturen beheizt.

 Gewerbeflächen mit separater Heiz- und Lüftungstechnik

 

 

 m²

 m²

 

 

 (ohne Keller und Dachgeschoss)

 

  kein Anbau vorhanden beheizter Wintergarten beheizte Veranda

 

  kein Keller    beheizter Keller unbeheizter Keller

Anlagentechnik / Fenster

  keine Lüftungsanlage

Baujahr:

  Lüftungsanlage vorhanden

  keine Klimaanlage

 Baujahr:

  Klimaanlage vorhanden

 

        Heizkessel erneuert im Jahre: (Kesselbaujahr)

 

       

 Etagenheizung

 

 

 An den Heizkörpern sind Thermostatventile vorhanden.

 

  Solaranlage mit Heizungsunterstützung

 

Gebäudeadresse (Für den Energieausweis wird die Gebäudeadresse vollständig benötigt.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 Die Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.

 

 z.B. 01.01.2008

 

 z.B. 31.12.2008

Standen Teile des Gebäudes während des gesamten Abrechnungszeitraums leer?

   m²  
 

Sie können - falls bekannt - auch die genaue Energiemenge in kWh angeben. (siehe Heizkostenabrechnung)

 

 Mengenangabe in kWh statt Energieträgermenge

 

 (aus Heizkostenabrechnung oder sonstigen Belegen.)

 

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten bereits enthalten.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten nicht enthalten und unbekannt.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist bekannt und beträgt: (Bitte Abrechnungseinheit mit angeben) (Bitte nur angeben wenn in den oberen Verbrauchsdaten nicht enthalten)

Zusätzlichen Heizung des Gebäudes im oben genannten Abrechnungszeitraum (falls vorhanden)

 

      Angabe in kWh

 

 

 

 Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.

 

  z.B. 01.01.2009

 

 z.B. 31.12.2009

 Standen Teile des Gebäudes während des gesamten Abrechnungszeitraums leer?

 m²
 

 Sie können - falls bekannt - auch die genaue Energiemenge in kWh angeben. (siehe Heizkostenabrechnung)

 

 Mengenangabe in kWh statt Energieträgermenge

 

  (aus Heizkostenabrechnung oder sonstigen Belegen.)

 

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten bereits enthalten.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten nicht enthalten und unbekannt.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist bekannt und beträgt: (Bitte Abrechnungseinheit mit angeben) (Bitte nur angeben wenn in den oberen Verbrauchsdaten nicht enthalten)

Zusätzlichen Heizung des Gebäudes im oben genannten Abrechnungszeitraum (falls vorhanden)

 

    Angabe in kWh

 

 

 

 Abrechnungszeiträume sollten etwa ein Jahr umfassen und aufeinander folgen.

 

 z.B. 01.01.2010

 

 z.B. 31.12.2010

Standen Teile des Gebäudes während des gesamten Abrechnungszeitraums leer?

 
 

 Sie können - falls bekannt - auch die genaue Energiemenge in kWh angeben.

 

 Mengenangabe in kWh statt Energieträgermenge

 

  (aus Heizkostenabrechnung oder sonstigen Belegen.)

 

  Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten bereits enthalten.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist in den Verbrauchsdaten nicht enthalten und unbekannt.

 Die Verbrauchsmenge für die Warmwasserbereitung ist bekannt und beträgt:  (Bitte Abrechnungseinheit mit angeben) (Bitte nur angeben wenn in den oberen Verbrauchsdaten nicht enthalten)

Zusätzlichen Heizung des Gebäudes im oben genannten Abrechnungszeitraum (falls vorhanden)

 

    Angabe in kWh

 

 

 Gebäudeansicht / Gebäudefoto

Zur Rechtssicherheit sollten Sie ein Foto des Gebäudes per Email übermitteln. So kann abgeschätzt werden ob die Gebäude- und Verbrauchsangaben plausibel sind. Das Bild sollte im jpg-Format vorliegen. Das Bild können Sie separat per Email an Bilddatenbank@freier-techniker.de senden! Das übermitteln eines Fotos ist jedoch keine Pflicht!

 

 Ich sende Ihnen ein Gebäudefoto per Email zu.

 Das übermittelte Gebäudefoto soll im Energieausweis eingefügt werden!

Hinweise zum Energieausweis / Vertragsgrundlage

Um einen gültigen Energieausweis zu erstellen, müssen alle Daten zum Verbrauch möglichst genau und unverfälscht eingegeben werden. Sie sollten auf Verlangen die angegebenen Verbrauchsdaten belegen können. (Verbrauchsabrechnungen in Form von Heizkostenabrechnungen oder anderer Belege sollten mit dem Energieausweis gut aufbewahrt werden)

Bitte Feld markieren -->

 

 

 

 Ich habe alle Daten nach bestem Wissen erfasst und eingegeben. Die Verantwortlichkeit für die angegebenen Gebäude- und Verbrauchsdaten liegen beim Auftraggeber (Antragsteller).

Für Gebäudeeigentümer mit einem Gebäudebaujahr vor 1978 gilt zusätzlich folgende gesetzliche Grundlage:

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für diese Gebäude kann weiterhin der Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

 

Bitte Feld markieren -->

 

 

Bitte wählen Sie entsprechend Ihrer Gebäudegröße den Komplettpreis! 

 Mir ist bewusst, dass eine Vereinbarung über die Erstellung des Energieausweises zustande kommt. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die darin enthaltene Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiere diese.

 

 

Zahlungsart

  Die Zahlung erfolgt per beiliegender Rechnung innerhalb von 14 Tage

Bitte nebenstehenden Sicherheitscode eingeben!

 

Hinweis: Warten Sie bitte, bis die Datenübertragung vollständig abgeschlossen ist! Sie erhalten nach Abschluss der Datenübertragung eine kurze “Erfolgsmeldung”.

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