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Förderprogramm "Energiesparberatung vor-Ort"
Viel heiße Luft: Drei Viertel ihres Energieverbrauchs wenden Haushalte für Heizzwecke auf. Viel Energie ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wären. Hier setzt das jetzt bis Ende 2014 verlängerte Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an: Besitzer von Wohngebäuden können sich von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind anbieterunabhängige Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Dazu werden von einem dafür besonders qualifizierten Energieberater nach vorangegangener Gebäudediagnose Vorschläge bzw. Maßnahmenpakete zur energetischen Optimierung von Wärmeschutz und Heizungsanlage und ihre Wirtschaftlichkeit in einem umfassenden Beratungsbericht dargestellt und dem Hausbesitzer erläutert.
Es können jetzt auch wahlweise thermografischen Untersuchungsergebnissen oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in den Vor-Ort-Beratungsbericht integriert und gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als Festbetrag an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Er beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten. Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50,- Euro gezahlt.
Thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) als Teil der Vor-Ort-Beratung werden jeweils mit bis zu 100,- Euro zusätzlich gefördert. Beides gleichzeitig wird nicht bezuschusst.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Mieter und Pächter eines Gebäudes können ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms beraten werden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe sind anspruchsberechtigt, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten und sich die Beratung auf Wohngebäude bezieht. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage?
Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Bauantrag muss vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
Welche Aufgaben hat der Energieberater?
Am Anfang steht die detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Berater die Ergebnisse zusammen, er gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen, ihre Wirtschaftlichkeit und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Das Gutachten muss verständlich sein und als Einleitung eine kurze Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten. Bei einem persönlichen Gespräch gibt der Energieberater Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann, und er informiert, ob dafür öffentliche Fördermittel abrufbar sind.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Es ist Aufgabe des Beraters, den Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn seiner Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411 Frankfurter Straße 29-31 65760 Eschborn E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de Internet: www.bafa.de
online zu beantragen. Das BAFA prüft den Antrag und zahlt - bei einem positivem Entscheid und soweit Haushaltsmittel vorhanden sind - den Zuschuss nach der Beratung direkt an den Energieberater aus.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bei weiteren Fragen bzw. einer Vor-Ort-Energieberatung wenden Sie sich an den BAFA antragsberechtigten Vor-Ort-Berater Silvio Hübner (Bautechnisches Büro Hübner)
Das aktuelle Faltblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
Durch anklicken des Flyers können Sie sich dieses komplett anschauen.
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