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Das Bautechnische Büro Hübner leistet seinen Beitrag zur “Klimaneutralität 2045”...

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai das geänderte Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni beschlossen. Sie hat am 25. Juni auch den Bundesrat passiert.

Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, sodass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz begegnet die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind. (Quelle: Bundesrepublik Deutschland)

2021-05-12-klimaschutzgesetz
Bildquelle: Bundesregierung

Gebäudeenergieberatung, der Weg zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.

Durch qualifizierte Gebäudeenergieberatungen unterstützt das Bautechnische Büro Hübner die Bundesregierung bei dem Vorhaben zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Durch eine bis zu 80 % geförderte qualifizierte Gebäudeenergieberatung (Wohngebäude) werden dem Gebäudeeigentümer konkrete Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufgezeigt. Im Rahmen der Gebäudeenergieberatung erhält jeder Beratungsempfänger für seine Immobilie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Mit Hilfe dieses verständlichen Sanierungsfahrplanes hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, Energieeinsparpotenziale seiner Immobilie zu erkennen und aktiv seinen Beitrag zur Energieeinsparung und somit zur Klimaneutralität zu leisten. Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit der “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” zusätzlich mit zahlreichen Fördermöglichkeiten die Umsetzung der aufgezeigten energetischen Sanierungsmaßnahmen (siehe unten). Bei der Durchführung von BEG geförderten Sanierungsmaßnahmen (Einzel-Maßnahmen oder Komplettsanierungen) erhalten Sie auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplanes einen zusätzlichen iSFP-Förderbonus von 5%. Je nach Bedarf beinhaltet die Gebäudeenergieberatung gleichzeitig die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises (Bedarfsausweis) für den Ist-Zustand des Gebäudes.

Durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen erhöhen den Wohnkomfort, reduzieren erheblich die Gebäudeenergiekosten und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Zögern Sie nicht und nehmen Sie das Angebot einer von bis zu 80 % geförderten Gebäudeenergieberatung an.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Gebäudeenergieberatung inkl. iSFP. Wir führen seit 17 Jahre erfolgreich geförderte Gebäudeenergieberatungen durch und begleiten Bauherren bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Wir nehmen uns ausführlich Zeit zur detaillierten Gebäudeanalyse um Ihnen die optimalste Lösung für eine geförderte Gebäudesanierung zu liefern. Setzen Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung in den Bereichen der Bautechnik und fordern Sie noch heute ein individuelles Angebot an !

Hier können Sie ein Angebot für eine geförderte Energieberatung anfordern!

1. Beispiel für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

2. Beispiel für “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”

Quelle: BAFA

BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG GEFÖRDERT DURCH :

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